Recht(s) News ! Recht(s) News & Infos Recht(s) Forum ! Recht(s) Forum Recht(s) Videos ! RechtsPortal 24/7 Video-Links RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie ! RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie Recht(s) Links ! Recht(s) Web-Links Recht(s) Lexikon ! Recht(s) Lexikon

 RechtsPortal-247.de: News, Infos & Tipps zum Thema Recht

Seiten-Suche:  
 RechtsPortal-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
RP-247.de:
Foto: Screenshot Fluglinien-247.de.
Fluglinien / Fluggesellschaften @ Fluglinien-247.de!
Foto: Screenshot http://www.heimwerker-infos.de
Heimwerker-Infos.de: Rund ums Heimwerken!
Foto: Screenshot Thailand-News-247.de
Thailand News, Infos & Tipps @ Thailand-News-247.de!
Foto: Landschaft im Fläming / Brandenburg.
Der Fläming - eine historische Kulturlandschaft in Brandenburg / Sachsen-Anhalt!
Foto: Screenshot Senioren-Page.de!
Senioren Portal @ Senioren-Page.de!
RechtsPortal 24/7 Tipp: Anwalts Hotline
Beratungsflat - telefonische Rechtsberatung

RechtsPortal 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 168 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 Videos
Arbeitsrecht(24.10.2018)
Ausländerrecht(21.12.2023)
Bankenrecht(15.03.2018)
Baurecht(15.03.2018)
Erbrecht(18.09.2019)
Europarecht(19.07.2022)
Familienrecht(10.03.2024)
Gesellschaftsrecht(10.03.2024)
Immobilienrecht(23.01.2020)
Internet- / IT-Recht(03.12.2018)
Islamisches Recht(03.12.2018)
Kaufrecht(26.08.2021)
Medizinrecht(13.06.2018)
Mietrecht(24.07.2019)
Ordnungswidrigkeitenrecht(24.07.2019)
Patentrecht(11.04.2018)
Persönlichkeitsrecht(18.12.2018)
Reiserecht(06.05.2020)
Sozialrecht(13.11.2022)
Staatsrecht(31.01.2024)
Strafrecht(26.07.2023)
Urheberrecht(21.05.2019)
Verbraucherrecht(07.05.2018)
Verfassungsrecht(30.01.2024)
Verkehrsrecht(07.07.2019)
Verwaltungsrecht(07.07.2019)
Völkerrecht(04.07.2023)
Werberecht(05.02.2019)
Recht im Ausland(24.07.2019)

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 News
Arbeitsrecht(07.06.2020)
Ausländerrecht(16.07.2019)
Bankenrecht(29.10.2018)
Baurecht(14.09.2021)
Erbrecht(29.06.2022)
Europarecht(16.07.2020)
Familienrecht(20.06.2020)
Gesellschaftsrecht(23.08.2019)
Immobilienrecht(11.06.2019)
Insolvenzrecht(17.02.2023)
Internet- / IT-Recht(06.07.2020)
Kapitalmarktrecht(03.07.2020)
Kaufrecht(12.10.2018)
Markenrecht(12.08.2019)
Medienrecht(06.03.2018)
Medizinrecht(21.04.2020)
Mietrecht(18.07.2019)
Nachbarschaftsrecht(02.10.2017)
Ordnungswidrigkeitenrecht(29.05.2020)
Patentrecht(12.07.2017)
Persönlichkeitsrecht(01.08.2019)
Reiserecht(05.09.2017)
Sozialrecht(07.03.2018)
Steuerrecht(02.04.2020)
Strafrecht(29.07.2019)
Tierrecht(22.05.2019)
Urheberrecht(19.10.2022)
Verbraucherrecht(22.08.2019)
Verfassungsrecht(07.08.2019)
Verkehrsrecht(12.01.2022)
Versicherungsrecht(08.11.2017)
Vertragsrecht(26.03.2020)
Vertriebsrecht(02.09.2020)
Verwaltungsrecht(01.09.2019)
Völkerrecht(04.03.2022)
Werberecht(08.08.2017)
Wettbewerbsrecht(07.05.2020)
Wirtschaftsrecht(12.03.2024)
Zivilrecht(21.03.2022)

RechtsPortal 24/7 RA Scherret: Familien- & Strafrecht
Rechtsanwältin Anette Scherret
Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
12623 Berlin

RechtsPortal 24/7 Haupt - Menü
Rechts-Portal - Services
· Rechts-Portal - News
· Rechts-Portal - Links
· Rechts-Portal - Forum
· Rechts-Portal - Lexikon
· Rechts-Portal - Kalender
· Rechts-Portal - Foto-Galerie
· Rechts-Portal - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Rechts-Portal News
· Rechts-Portal Rubriken
· Top 5 bei Rechts-Portal

Account / LogIn
· Log-In @ Rechts-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Rechts-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Rechts-Portal Link senden
· Rechts-Portal Event senden
· Rechts-Portal Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Rechts-Portal Mitglieder
· Rechts-Portal Gästebuch

Information
· Rechts-Portal FAQ/ Hilfe
· Rechts-Portal Impressum
· Rechts-Portal AGB & Datenschutz
· Rechts-Portal Statistik
· Rechts-Portal Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

RechtsPortal 24/7 Scheidungstipps & -tricks!
200x60-Fragen-zu-Scheidung

RechtsPortal 24/7 Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

RechtsPortal 24/7 Seiten - Infos
RechtsPortal 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1903
RechtsPortal 24/7 -  News!  Rechts-News:9.541
RechtsPortal 24/7 -  Links!  Rechts-Links:82
RechtsPortal 24/7 -  Kalender!  Rechts-Termine:0
RechtsPortal 24/7 -  Lexikon!  Rechts-Lexikon:15
RechtsPortal 24/7 - Forumposts!  Forumposts:86
RechtsPortal 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:260
RechtsPortal 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

RechtsPortal 24/7 Wichtige Web-Links
Online Markenprüfung: tmdn.org

RechtsPortal 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

RechtsPortal 24/7: News, Infos und Tipps rund um das Thema Recht!

Recht(s) - Seite - News ! Medizinrecht: Ciper & Coll., die Kanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren:

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 27. November 2013 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
prmaximus: (Mynewsdesk) Das "System der taggenauen Schmerzensgeldbemessung":

Im Bereich des Personenschadenrechtes wird von Opferseite, Patientenstellen und Anwälten von Geschädigten immer wieder darauf hingewiesen, dass die in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge oftmals untersetzt sind. Dagegen hat der Berliner Universitätsprofessor Dr. Schwintowski ein Konstrukt entworfen, das die Opferrechte stärken soll:

Ausgehend von dem Grundgedanken, dass eine Rechtsschutzlücke hinsichtlich der Bemessung der Schmerzensgeldhöhen existiert und die momentan zugesprochenen Schadensummen deutlich untersetzt sind, legt er zunächst anhand der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes aus 1955 zum Schmerzensgeldanspruch aus § 253 II BGB deren Kriterien dar und weist auf die zugesprochene Doppelfunktion - der Genugtuung und des Ausgleiches - für die erlittenen Schäden hin. Er führt aus, dass die Genugtuungsfunktion in denjenigen Fällen, in denen der Ausgleich seiner Natur nach nicht möglich ist, in denen die Lebensbeeinträchtigungen zu groß, zu stark und zu elementar sind, eine neben die Ausgleichsfunktion tretende ergänzende, letztlich auf Kompensation gerichtete Funktion übernimmt der zwar kein Strafcharakter innewohnt, die aber doch eine Art "Buße" oder eben Genugtuung für zugefügte körperliche und seelische Leiden darstellt. Diese Kriterien habe der BGH zwar im Jahre 1955 genannt, aber man vermisst weitgehend deren Fortschreibung, das heißt in der Mehrzahl der Fälle würde der BGH sowohl zu den Schmerzensgeldkriterien als auch zur Höhe des Schmerzensgeldes schweigen. Das bedeutet, die Rechtspraxis suche nach objektivierenden Maßstäben für die Bemessung des Schmerzensgeldes; ein verbindlicher Katalog fehle. Die bisherige Praxis berufe sich zwar auf vergleichbare Fälle und Fallgruppen, so wie sie etwa in Schmerzensgeldsammlungen veröffentlicht werden. Diese Schmerzensgeldsammlungen seien aber durch keinerlei überprüfte oder überprüfbare Systematik gekennzeichnet. Abweichungen zwischen den Schmerzensgeldern bei ansonsten vergleichbaren Sachverhalten seien in der Praxis außerordentlich hoch - Schwankungen zwischen 20 % und mehr als 100 % seien nicht ungewöhnlich. Diese Rechtsschutzlücke will er mit dem System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes füllen.

Er führt weiter aus, der BGH habe als Maßstab für die Vergleichbarkeit von Verletzungsfolgen zwar immer auf die "Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden" abgestellt, meine damit aber eigentlich die daraus resultierende "Lebensbeeinträchtigung". Um diese Lebensbeeinträchtigung objektivieren und messen zu können müsse man zunächst nach den Behandlungsstufen fragen, die ein Patient durchlaufen muss. Die stärkste Lebensbeeinträchtigung erfahre der Patient auf der Intensivstation, die zweitstärkste auf der Normalstation im Krankenhaus: Danach folgen Reha - Maßnahmen, danach ambulante Behandlungen zuhause und schließlich ginge es um die Frage, ob der Patient durch den Unfall eine dauerhafte Lebensbeeinträchtigung davonträgt.

Im Ergebnis teilt Prof. Schwintowski die konkreten Schadenfälle in drei Stufen auf und kommt auf Stufe eins zunächst zu klaren Feststellungen der prozentualen Höhe der Tagessätze. Ausgehend von der Lebensbeeinträchtigung, die die verschiedenen Behandlungsstufen bestimmen, schlägt er vor:

- Intensivstation: 15 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Normalstation: 10 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Rehabilitation: 9 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Ambulant : 8 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Dauerschaden 7 % täglich (bei 100 % GdS) des monatlichen
Durchschnittseinkommens - bei weniger als 100 %
entsprechend reduziert.

Realistisch werden diese Prozentsätze durch die Verbindung mit dem monatlichen Durchschnittseinkommen der Bundesbürger, das im Jahre 2011 2.670,16 Euro betrug. Danach beträgt das Schmerzensgeld für einen Tag auf der Intensivstation ca. 400,- Euro, für den Tag auf der Normalstation sind es ca. 267,- Euro, für die Rehabilitation ca. 240,- Euro und für einen Tag ambulant zuhause ca. 213,- Euro, während eine Person, die einen 100 % Dauerschaden erleidet, pro Tag einen Betrag von ca. 187,- Euro an Schmerzensgeld erhält.

In einer zweiten Stufe sollen individuelle Zu- und Abschläge ermöglicht werden, je nach Gestaltung der Schwere des Falles. Die sich aus dem besonderen Verschuldensgrad, aus den beiderseitigen Vermögensverhältnissen und aus anderen Faktoren ergeben, die den Einzelfall prägen (§287 ZPO).

Die dritte Stufe soll der Präventionsfunktion des Haftungsrechtes Rechnung tragen, damit sich über die Höhe des Schmerzensgeldes letztlich doch das Verhalten derjenigen, die schwere Schäden angerichtet haben, ändert. Verwiesen wird auf Studien, die den Geldbetrag zu ermitteln versuchen, den die Mitglieder einer Risikogruppe aufzuwenden bereit sind, um das Risiko zu vermindern. Danach ergibt sich für das Risiko eines tödlichen Unfalles ein Betrag, der zwischen 1 - 2 Millionen Euro als Wert der Todesverhütung schwankt, für schwere körperliche Verletzungen, z.B. obere Querschnittslähmung wird ein Schmerzensgeld von etwa 1,5 Mio. Euro unter Abschreckungsgesichtspunkten angemessen sein. Momentan bewegen sich die zugesprochenen Beträge bei rund einem Zehntel dieser Summe.

Sodann geht Prof. Schwintowski noch auf Einzelfälle ein, wie u.a. die eine taggenaue Bemessung des Zinsschadens und zeigt auf, dass das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes weder die Versicherungsgesellschaften noch die Versichertengemeinschaft überfordern würde, da die aus dem System resultierenden Lasten wirtschaftlich angemessen auf alle Schultern verteilt werden könnten.

Die Anregung zur taggenauen Schmerzensgeldbemessung stellt sich für den Rechtspraktiker als ein gelungener Versuch dar, die momentan bestehende Rechtsschutzlücke zur Höhe des Schmerzensgeldes und der momentan völlig untersetzten zugesprochenen Schadensummen zu füllen. Es lässt sich darüber streiten, ob man tatsächlich die Behandlungsstufen Intensivstation, Normalstation, Reha - Maßnahmen und ambulante Behandlung zuhause zum Maßstab nimmt. Subjektiv empfindet sicher jeder Geschädigte die jeweilige Behandlungsstufe, in der er sich befindet, anders. Aber es kommt für die Rechtspraxis notwendigerweise auf objektivierende Orientierungsmaßstäbe an. Dazu bietet das System Ansätze, die nicht einmal einer gesetzgeberischen Intervention bedürfen, zumal sie de lege lata bereits durch die bestehende Gesetzeslage eins zu eins umsetzbar wären.

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/30eyyz

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/ciper-coll-die-kanzlei-fuer-medizinrecht-arzthaftungsrecht-schmerzensgeld-bundesweit-informieren-49958

Firmenkontakt
Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217

10719 Berlin
-

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211556207

Pressekontakt
Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217

10719 Berlin
-

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://
Telefon: 0211556207


(Mynewsdesk) Das "System der taggenauen Schmerzensgeldbemessung":

Im Bereich des Personenschadenrechtes wird von Opferseite, Patientenstellen und Anwälten von Geschädigten immer wieder darauf hingewiesen, dass die in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge oftmals untersetzt sind. Dagegen hat der Berliner Universitätsprofessor Dr. Schwintowski ein Konstrukt entworfen, das die Opferrechte stärken soll:

Ausgehend von dem Grundgedanken, dass eine Rechtsschutzlücke hinsichtlich der Bemessung der Schmerzensgeldhöhen existiert und die momentan zugesprochenen Schadensummen deutlich untersetzt sind, legt er zunächst anhand der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes aus 1955 zum Schmerzensgeldanspruch aus § 253 II BGB deren Kriterien dar und weist auf die zugesprochene Doppelfunktion - der Genugtuung und des Ausgleiches - für die erlittenen Schäden hin. Er führt aus, dass die Genugtuungsfunktion in denjenigen Fällen, in denen der Ausgleich seiner Natur nach nicht möglich ist, in denen die Lebensbeeinträchtigungen zu groß, zu stark und zu elementar sind, eine neben die Ausgleichsfunktion tretende ergänzende, letztlich auf Kompensation gerichtete Funktion übernimmt der zwar kein Strafcharakter innewohnt, die aber doch eine Art "Buße" oder eben Genugtuung für zugefügte körperliche und seelische Leiden darstellt. Diese Kriterien habe der BGH zwar im Jahre 1955 genannt, aber man vermisst weitgehend deren Fortschreibung, das heißt in der Mehrzahl der Fälle würde der BGH sowohl zu den Schmerzensgeldkriterien als auch zur Höhe des Schmerzensgeldes schweigen. Das bedeutet, die Rechtspraxis suche nach objektivierenden Maßstäben für die Bemessung des Schmerzensgeldes; ein verbindlicher Katalog fehle. Die bisherige Praxis berufe sich zwar auf vergleichbare Fälle und Fallgruppen, so wie sie etwa in Schmerzensgeldsammlungen veröffentlicht werden. Diese Schmerzensgeldsammlungen seien aber durch keinerlei überprüfte oder überprüfbare Systematik gekennzeichnet. Abweichungen zwischen den Schmerzensgeldern bei ansonsten vergleichbaren Sachverhalten seien in der Praxis außerordentlich hoch - Schwankungen zwischen 20 % und mehr als 100 % seien nicht ungewöhnlich. Diese Rechtsschutzlücke will er mit dem System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes füllen.

Er führt weiter aus, der BGH habe als Maßstab für die Vergleichbarkeit von Verletzungsfolgen zwar immer auf die "Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden" abgestellt, meine damit aber eigentlich die daraus resultierende "Lebensbeeinträchtigung". Um diese Lebensbeeinträchtigung objektivieren und messen zu können müsse man zunächst nach den Behandlungsstufen fragen, die ein Patient durchlaufen muss. Die stärkste Lebensbeeinträchtigung erfahre der Patient auf der Intensivstation, die zweitstärkste auf der Normalstation im Krankenhaus: Danach folgen Reha - Maßnahmen, danach ambulante Behandlungen zuhause und schließlich ginge es um die Frage, ob der Patient durch den Unfall eine dauerhafte Lebensbeeinträchtigung davonträgt.

Im Ergebnis teilt Prof. Schwintowski die konkreten Schadenfälle in drei Stufen auf und kommt auf Stufe eins zunächst zu klaren Feststellungen der prozentualen Höhe der Tagessätze. Ausgehend von der Lebensbeeinträchtigung, die die verschiedenen Behandlungsstufen bestimmen, schlägt er vor:

- Intensivstation: 15 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Normalstation: 10 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Rehabilitation: 9 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Ambulant : 8 % täglich des monatlichen Durchschnittseinkommens
- Dauerschaden 7 % täglich (bei 100 % GdS) des monatlichen
Durchschnittseinkommens - bei weniger als 100 %
entsprechend reduziert.

Realistisch werden diese Prozentsätze durch die Verbindung mit dem monatlichen Durchschnittseinkommen der Bundesbürger, das im Jahre 2011 2.670,16 Euro betrug. Danach beträgt das Schmerzensgeld für einen Tag auf der Intensivstation ca. 400,- Euro, für den Tag auf der Normalstation sind es ca. 267,- Euro, für die Rehabilitation ca. 240,- Euro und für einen Tag ambulant zuhause ca. 213,- Euro, während eine Person, die einen 100 % Dauerschaden erleidet, pro Tag einen Betrag von ca. 187,- Euro an Schmerzensgeld erhält.

In einer zweiten Stufe sollen individuelle Zu- und Abschläge ermöglicht werden, je nach Gestaltung der Schwere des Falles. Die sich aus dem besonderen Verschuldensgrad, aus den beiderseitigen Vermögensverhältnissen und aus anderen Faktoren ergeben, die den Einzelfall prägen (§287 ZPO).

Die dritte Stufe soll der Präventionsfunktion des Haftungsrechtes Rechnung tragen, damit sich über die Höhe des Schmerzensgeldes letztlich doch das Verhalten derjenigen, die schwere Schäden angerichtet haben, ändert. Verwiesen wird auf Studien, die den Geldbetrag zu ermitteln versuchen, den die Mitglieder einer Risikogruppe aufzuwenden bereit sind, um das Risiko zu vermindern. Danach ergibt sich für das Risiko eines tödlichen Unfalles ein Betrag, der zwischen 1 - 2 Millionen Euro als Wert der Todesverhütung schwankt, für schwere körperliche Verletzungen, z.B. obere Querschnittslähmung wird ein Schmerzensgeld von etwa 1,5 Mio. Euro unter Abschreckungsgesichtspunkten angemessen sein. Momentan bewegen sich die zugesprochenen Beträge bei rund einem Zehntel dieser Summe.

Sodann geht Prof. Schwintowski noch auf Einzelfälle ein, wie u.a. die eine taggenaue Bemessung des Zinsschadens und zeigt auf, dass das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes weder die Versicherungsgesellschaften noch die Versichertengemeinschaft überfordern würde, da die aus dem System resultierenden Lasten wirtschaftlich angemessen auf alle Schultern verteilt werden könnten.

Die Anregung zur taggenauen Schmerzensgeldbemessung stellt sich für den Rechtspraktiker als ein gelungener Versuch dar, die momentan bestehende Rechtsschutzlücke zur Höhe des Schmerzensgeldes und der momentan völlig untersetzten zugesprochenen Schadensummen zu füllen. Es lässt sich darüber streiten, ob man tatsächlich die Behandlungsstufen Intensivstation, Normalstation, Reha - Maßnahmen und ambulante Behandlung zuhause zum Maßstab nimmt. Subjektiv empfindet sicher jeder Geschädigte die jeweilige Behandlungsstufe, in der er sich befindet, anders. Aber es kommt für die Rechtspraxis notwendigerweise auf objektivierende Orientierungsmaßstäbe an. Dazu bietet das System Ansätze, die nicht einmal einer gesetzgeberischen Intervention bedürfen, zumal sie de lege lata bereits durch die bestehende Gesetzeslage eins zu eins umsetzbar wären.

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/30eyyz

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/ciper-coll-die-kanzlei-fuer-medizinrecht-arzthaftungsrecht-schmerzensgeld-bundesweit-informieren-49958

Firmenkontakt
Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217

10719 Berlin
-

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211556207

Pressekontakt
Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217

10719 Berlin
-

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://
Telefon: 0211556207


(Artikel-Titel: )

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht RechtsPortal-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (prmaximus) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: RechtsPortal-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Medizinrecht: Ciper & Coll., die Kanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren:" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Reise-Abzocke: Darauf müsst ihr jetzt achten! | SAT ...

Reise-Abzocke: Darauf müsst ihr jetzt achten! | SAT ...
Berlin: 19-Jähriger wegen Kippa-Angriff verurteilt

Berlin: 19-Jähriger wegen Kippa-Angriff verurteilt
Urheberrecht: "Die ganze Welt schaut aufs Europäisc ...

Urheberrecht:

Alle Web-Video-Links bei RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Amtsgericht-Winsen-120819-DSC_0160.JPG

Rosenburg-Wanderausstellung-Berlin-Landge ...

Rosenburg-Wanderausstellung-Berlin-Landge ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Foto - Galerie

Diese News bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Prozesserfolg von Ciper & Coll., den TOP-Rechtsanwälten bundesweit auf den Gebieten des Medizinrechtes / Arzthaftungsrechtes. (PR-Gateway, 10.04.2019)
Landgericht Berlin vom 05.03.2019
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verspätete Adeno-Karzinomdiagnose, 11.200,- Euro, LG Berlin, Az.: 35 O 211/18

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich jahrelang in regelmäßiger urologischer Behandlung beim Beklagten. Es wurden standardmäßig die Laborwerte bestimmt. Beim letzten Besuch im Februar 2018 wurde erneut Blut abgenommen und die Werte überprüft. Dabei war der CEA-Wert deutlich erhöh ...

 Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bielefeld (PR-Gateway, 23.05.2018)
Qualfizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Bielefeld vom 16.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Spondylodese im Segment L4/L5, 25.000,- Euro, LG Bielefeld, Az: 4 O 89/14

Chronologie:

Der Kläger begab sich wegen Beschwerden im Wirbelsäulenbereich ...

 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bayreuth. (PR-Gateway, 22.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Bayreuth vom 12.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Nicht erfolgte Eierstockentferung nach diagnostizierter Zyste, LG Bayreuth, Az.: 31 O 309/17

Chronologie:

Die Klägerin stellte sich in der Einrichtung der Beklagten ...

 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Münster (PR-Gateway, 22.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM

Landgericht Münster vom 09.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Inkompletter Querschnitt nach HWS-Versteifung, 250.000,- Euro plus Feststeller, LG Münster, Az.: 111 O 25/14

Chronologie:

Die Klägerin begab sich aufgrund leichter Beschwerden im Nackenbereich in ...

 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Aachen (PR-Gateway, 18.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungsbranche durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Aachen vom 05.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Probleme nach arthroskopischer Resektion des Außenmeniskus, LG Aachen, Az.: 11 O 136/16

Chronologie:

Die Klägerin befand sich aufgrund einer Schmerzsymptomatik im linken ...

 Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Koblenz (PR-Gateway, 15.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von
Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Oberlandesgericht Koblenz vom 03.04.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Herniotomie mit Netzeinlage, OLG Koblenz, Az.: 5 U 306/17

Chronologie:

Der Kläger unterzog sich im Krankenhaus der Beklagten einer Hernioto ...

 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Koblenz (PR-Gateway, 14.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Koblenz vom 28.03.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Implantation einer Knieprothese, 17.000,- Euro, LG Koblenz, Az.: 1 O 387/16

Chronologie:

Der Kläger begab sich in 2014 aufgrund einer Gonarthrose 4. ...

 Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Köln (PR-Gateway, 13.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr.D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Köln vom 20.03.2018

Medizinrecht - Versicherungsrecht - Patientenrecht:

Erneute Prozessschlappe für DEVK - Rechtsschutzversicherung wegen verweigerter Deckungszusage, LG Köln, Az.: 24 O 247/17

Post Views: 266

Chronologie:

Die bei der Bek ...

 Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Erneuter Prozesserfolg für Ciper & Coll. vor dem Landgericht Gera. (PR-Gateway, 11.05.2018)
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Landgericht Gera vom 19.03.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlbehandelte pertrochantäre Femurfraktur links, LG Gera, Az.: 5 O 350/16

Chronologie:

Die Klägerin stürzte zu Hause und zog sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zu. ...

 Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. vor dem Landgericht Landshut mit Antrag erfolgreich. (PR-Gateway, 08.05.2018)
Befangenheitsantrag von Ciper & Coll. vor dem Landsgericht Landshut bestätigt.

Landgericht Landshut vom 12.03.2018

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Besorgnis der Befangenheit des VRiLG begründet, LG Landshut, Az.: 44O 669/16

Chronologie:

Vor dem Landgericht Landshut ging es um ein arzthaftungsrechtliches Verfahren. Gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht wurde ein Befangenheitsantrag gestellt. Die Besorgnis der Befangenheit is ...

Werbung bei RechtsPortal-247.de:





Ciper & Coll., die Kanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren:

 
RechtsPortal 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

RechtsPortal 24/7 Video Tipp @ RechtsPortal-247.de

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Recht-Infos
· Weitere News von RechtsPortal-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Recht-Infos:
Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögensteuer wäre rückwärtsgewandt, verfassungswidrig und freiheitsfeindlich!


RechtsPortal 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2008 - 2024 by Rechtsportal 24/7!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen. / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Rechtsportal 24/7 - Infos, News & Tipps zum Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht Eherecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Geldwäscherecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internetrecht IT-Recht Kapitalmarktrecht Kaufrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Patentrecht Persönlichkeitsrecht Reiserecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Tierrecht Urheberrecht Verbraucherrecht Vergaberecht Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Vertriebsrecht Verwaltungsrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zivilrecht