Recht(s) News ! Recht(s) News & Infos Recht(s) Forum ! Recht(s) Forum Recht(s) Videos ! RechtsPortal 24/7 Video-Links RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie ! RechtsPortal 24/7 Foto-Galerie Recht(s) Links ! Recht(s) Web-Links Recht(s) Lexikon ! Recht(s) Lexikon

 RechtsPortal-247.de: News, Infos & Tipps zum Thema Recht

Seiten-Suche:  
 RechtsPortal-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
RP-247.de:
Foto: Screenshot Fluglinien-247.de.
Fluglinien / Fluggesellschaften @ Fluglinien-247.de!
Foto: Screenshot http://www.heimwerker-infos.de
Heimwerker-Infos.de: Rund ums Heimwerken!
Foto: Screenshot Thailand-News-247.de
Thailand News, Infos & Tipps @ Thailand-News-247.de!
Foto: Landschaft im Fläming / Brandenburg.
Der Fläming - eine historische Kulturlandschaft in Brandenburg / Sachsen-Anhalt!
Foto: Screenshot Senioren-Page.de!
Senioren Portal @ Senioren-Page.de!
RechtsPortal 24/7 Tipp: Anwalts Hotline
Beratungsflat - telefonische Rechtsberatung

RechtsPortal 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 107 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 Videos
Arbeitsrecht(24.10.2018)
Ausländerrecht(21.12.2023)
Bankenrecht(15.03.2018)
Baurecht(15.03.2018)
Erbrecht(18.09.2019)
Europarecht(19.07.2022)
Familienrecht(10.03.2024)
Gesellschaftsrecht(10.03.2024)
Immobilienrecht(23.01.2020)
Internet- / IT-Recht(03.12.2018)
Islamisches Recht(03.12.2018)
Kaufrecht(26.08.2021)
Medizinrecht(13.06.2018)
Mietrecht(24.07.2019)
Ordnungswidrigkeitenrecht(24.07.2019)
Patentrecht(11.04.2018)
Persönlichkeitsrecht(18.12.2018)
Reiserecht(06.05.2020)
Sozialrecht(13.11.2022)
Staatsrecht(31.01.2024)
Strafrecht(26.07.2023)
Urheberrecht(21.05.2019)
Verbraucherrecht(07.05.2018)
Verfassungsrecht(30.01.2024)
Verkehrsrecht(07.07.2019)
Verwaltungsrecht(07.07.2019)
Völkerrecht(04.07.2023)
Werberecht(05.02.2019)
Recht im Ausland(24.07.2019)

RechtsPortal 24/7 Rechts-Portal 24/7 News
Arbeitsrecht(07.06.2020)
Ausländerrecht(16.07.2019)
Bankenrecht(29.10.2018)
Baurecht(14.09.2021)
Erbrecht(29.06.2022)
Europarecht(16.07.2020)
Familienrecht(20.06.2020)
Gesellschaftsrecht(23.08.2019)
Immobilienrecht(11.06.2019)
Insolvenzrecht(17.02.2023)
Internet- / IT-Recht(06.07.2020)
Kapitalmarktrecht(03.07.2020)
Kaufrecht(12.10.2018)
Markenrecht(12.08.2019)
Medienrecht(06.03.2018)
Medizinrecht(21.04.2020)
Mietrecht(18.07.2019)
Nachbarschaftsrecht(02.10.2017)
Ordnungswidrigkeitenrecht(29.05.2020)
Patentrecht(12.07.2017)
Persönlichkeitsrecht(01.08.2019)
Reiserecht(05.09.2017)
Sozialrecht(07.03.2018)
Steuerrecht(02.04.2020)
Strafrecht(29.07.2019)
Tierrecht(22.05.2019)
Urheberrecht(19.10.2022)
Verbraucherrecht(22.08.2019)
Verfassungsrecht(07.08.2019)
Verkehrsrecht(12.01.2022)
Versicherungsrecht(08.11.2017)
Vertragsrecht(26.03.2020)
Vertriebsrecht(02.09.2020)
Verwaltungsrecht(01.09.2019)
Völkerrecht(04.03.2022)
Werberecht(08.08.2017)
Wettbewerbsrecht(07.05.2020)
Wirtschaftsrecht(12.03.2024)
Zivilrecht(21.03.2022)

RechtsPortal 24/7 RA Scherret: Familien- & Strafrecht
Rechtsanwältin Anette Scherret
Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht

Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
12623 Berlin

RechtsPortal 24/7 Haupt - Menü
Rechts-Portal - Services
· Rechts-Portal - News
· Rechts-Portal - Links
· Rechts-Portal - Forum
· Rechts-Portal - Lexikon
· Rechts-Portal - Kalender
· Rechts-Portal - Foto-Galerie
· Rechts-Portal - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Rechts-Portal News
· Rechts-Portal Rubriken
· Top 5 bei Rechts-Portal

Account / LogIn
· Log-In @ Rechts-Portal
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Rechts-Portal
· Account löschen

Interaktiv
· Rechts-Portal Link senden
· Rechts-Portal Event senden
· Rechts-Portal Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Rechts-Portal Mitglieder
· Rechts-Portal Gästebuch

Information
· Rechts-Portal FAQ/ Hilfe
· Rechts-Portal Impressum
· Rechts-Portal AGB & Datenschutz
· Rechts-Portal Statistik
· Rechts-Portal Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

RechtsPortal 24/7 Scheidungstipps & -tricks!
200x60-Fragen-zu-Scheidung

RechtsPortal 24/7 Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

RechtsPortal 24/7 Seiten - Infos
RechtsPortal 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1903
RechtsPortal 24/7 -  News!  Rechts-News:9.541
RechtsPortal 24/7 -  Links!  Rechts-Links:82
RechtsPortal 24/7 -  Kalender!  Rechts-Termine:0
RechtsPortal 24/7 -  Lexikon!  Rechts-Lexikon:15
RechtsPortal 24/7 - Forumposts!  Forumposts:86
RechtsPortal 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:260
RechtsPortal 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

RechtsPortal 24/7 Wichtige Web-Links
Online Markenprüfung: tmdn.org

RechtsPortal 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

RechtsPortal 24/7: News, Infos und Tipps rund um das Thema Recht!

Recht(s) - Seite - News ! EU will Rechte von Fluggästen stärken

Veröffentlicht am Dienstag, dem 02. April 2013 von RechtsPortal-247.de

Recht-Infos
PR-Gateway: ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 02.04.2013

Seit 2005 gibt es sie bereits: die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie regelt, welche Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen Fluggäste von der Airline beanspruchen können, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird oder ihr Flug verspätet oder gar nicht stattfindet. Gleichwohl landeten in der Vergangenheit zahlreiche Rechtsstreitigkeiten um Ansprüche aus der Verordnung vor dem BGH oder dem Europäischen Gerichtshof. Denn deren Regelungen sind nicht immer stimmig und eindeutig. Das will der europäische Gesetzgeber jetzt ändern. Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission am 13. März 2013 vorgestellt, wie ARAG Experten berichten.

Früher informieren
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass die Fluggesellschaft ihre Fluggäste künftig so früh wie möglich über die Tatsache informieren muss, dass sich der Flug verspätet oder er annulliert wird. Nach der bisherigen Regelung müssen die Airlines ihre Fluggäste zwar über deren Rechte aufklären, es gibt aber keine Pflicht, an Ort und Stelle über das Ereignis selbst zu informieren. In Zukunft muss die Information der betroffenen Reisenden spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit erfolgen. Sobald die Airline weiß, wann der Flug voraussichtlich stattfinden wird, muss sie auch dies mitteilen.

Außergewöhnliche Umstände
Auch der Begriff der sog. "außergewöhnlichen Umstände" soll nach dem Willen der EU-Kommission präzisiert werden. Verspätet sich ein Flug wegen "außergewöhnlicher Umstände" oder fällt er ganz aus, muss die Fluggesellschaft den Reisenden keinen Ausgleich leisten. Zuletzt hatte in diesem Zusammenhang der BGH entschieden, dass solche "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen, wenn die Piloten der Airline streiken und deshalb Flüge annulliert werden müssen (21.8.2012, Az.: X ZR 138/11 und 146/11). Nach dem Vorschlag der Kommission sollen künftig Umstände "außergewöhnlich" sein, wenn sie nicht mit der normalen Ausübung der Tätigkeit der Airline zusammenhängen und von ihr tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Auch Beispiele sollen in die Verordnung aufgenommen werden: Naturkatastrophen und Fluglotsenstreiks sind danach "außergewöhnlich", werden bei der Routinewartung technische Probleme festgestellt, muss die Fluggesellschaft ihre Kunden dagegen entschädigen.

Entschädigung
Eine Neuregelung ist ferner beim finanziellen Ausgleich für verspätete Flüge geplant. Nach einem Urteil des EuGH (19.11.09, Az.: C-402/07 und C-432/07) können Fluggäste eine Entschädigung beanspruchen, wenn sich ihr Flug drei Stunden oder mehr verspätet. Die Verordnung selbst sieht das bislang nur bei einer Annullierung des Flugs vor. In Zukunft soll auch die Verspätung als Grund für eine Ausgleichszahlung in die Verordnung ausgenommen werden. Die relevante Verspätungsdauer wird sich allerdings bei EU-Flügen und sonstigen Flügen bis zu einer Entfernung von 3500 km auf 5 Stunden verlängern. Bei Flügen bis zu 6000 km muss die Airline erst ab 9 Stunden Verspätung zahlen, bei längeren Flügen ab 12 Stunden. Indem der Airline dadurch mehr Zeit zur Problemlösung gegeben wird, soll sie motiviert werden, den Flug nicht einfach zu annullieren, sondern doch noch durchzuführen, so die Kommission.

Unterbringung und Verpflegung
Der Vorschlag der Kommission will aber auch die Fluggesellschaften finanziell entlasten: So sollen die Ansprüche der Fluggäste auf Unterbringung und Verpflegung in Fällen "außergewöhnlicher Umstände" regelmäßig auf drei Nächte begrenzt werden. Dass die jetzige Regelung - unbegrenzte Betreuung der Fluggäste - die Fluggesellschaften an den Rand des finanziellen Ruins bringen kann, zeigte sich im Jahr 2010, als der Ausbruch eines isländischen Vulkans den Flugverkehr in weiten Teilen Europas über mehrere Tage lahmgelegte.

Beschwerdeverfahren
Schließlich will man den Fluggästen die Durchsetzung ihrer Rechte aus der Verordnung erleichtern: Fluggesellschaften müssen laut dem Kommissions-Vorschlag ein klares Beschwerdeverfahren einrichten und die Beschwerden in vorgegebener Zeit - Eingangsbestätigung nach einer Woche und Beantwortung nach zwei Monaten - bearbeiten. Wird auf diesem Weg keine Lösung gefunden, können sich die betroffenen Fluggäste an eine außergerichtliche Beschwerdestelle wenden. Hier ist der deutsche Gesetzgeber bereits tätig geworden: Am 1. März 2013 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem ein Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr geschaffen werden soll.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560

http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 02.04.2013

Seit 2005 gibt es sie bereits: die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie regelt, welche Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen Fluggäste von der Airline beanspruchen können, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird oder ihr Flug verspätet oder gar nicht stattfindet. Gleichwohl landeten in der Vergangenheit zahlreiche Rechtsstreitigkeiten um Ansprüche aus der Verordnung vor dem BGH oder dem Europäischen Gerichtshof. Denn deren Regelungen sind nicht immer stimmig und eindeutig. Das will der europäische Gesetzgeber jetzt ändern. Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission am 13. März 2013 vorgestellt, wie ARAG Experten berichten.

Früher informieren
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass die Fluggesellschaft ihre Fluggäste künftig so früh wie möglich über die Tatsache informieren muss, dass sich der Flug verspätet oder er annulliert wird. Nach der bisherigen Regelung müssen die Airlines ihre Fluggäste zwar über deren Rechte aufklären, es gibt aber keine Pflicht, an Ort und Stelle über das Ereignis selbst zu informieren. In Zukunft muss die Information der betroffenen Reisenden spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit erfolgen. Sobald die Airline weiß, wann der Flug voraussichtlich stattfinden wird, muss sie auch dies mitteilen.

Außergewöhnliche Umstände
Auch der Begriff der sog. "außergewöhnlichen Umstände" soll nach dem Willen der EU-Kommission präzisiert werden. Verspätet sich ein Flug wegen "außergewöhnlicher Umstände" oder fällt er ganz aus, muss die Fluggesellschaft den Reisenden keinen Ausgleich leisten. Zuletzt hatte in diesem Zusammenhang der BGH entschieden, dass solche "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen, wenn die Piloten der Airline streiken und deshalb Flüge annulliert werden müssen (21.8.2012, Az.: X ZR 138/11 und 146/11). Nach dem Vorschlag der Kommission sollen künftig Umstände "außergewöhnlich" sein, wenn sie nicht mit der normalen Ausübung der Tätigkeit der Airline zusammenhängen und von ihr tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Auch Beispiele sollen in die Verordnung aufgenommen werden: Naturkatastrophen und Fluglotsenstreiks sind danach "außergewöhnlich", werden bei der Routinewartung technische Probleme festgestellt, muss die Fluggesellschaft ihre Kunden dagegen entschädigen.

Entschädigung
Eine Neuregelung ist ferner beim finanziellen Ausgleich für verspätete Flüge geplant. Nach einem Urteil des EuGH (19.11.09, Az.: C-402/07 und C-432/07) können Fluggäste eine Entschädigung beanspruchen, wenn sich ihr Flug drei Stunden oder mehr verspätet. Die Verordnung selbst sieht das bislang nur bei einer Annullierung des Flugs vor. In Zukunft soll auch die Verspätung als Grund für eine Ausgleichszahlung in die Verordnung ausgenommen werden. Die relevante Verspätungsdauer wird sich allerdings bei EU-Flügen und sonstigen Flügen bis zu einer Entfernung von 3500 km auf 5 Stunden verlängern. Bei Flügen bis zu 6000 km muss die Airline erst ab 9 Stunden Verspätung zahlen, bei längeren Flügen ab 12 Stunden. Indem der Airline dadurch mehr Zeit zur Problemlösung gegeben wird, soll sie motiviert werden, den Flug nicht einfach zu annullieren, sondern doch noch durchzuführen, so die Kommission.

Unterbringung und Verpflegung
Der Vorschlag der Kommission will aber auch die Fluggesellschaften finanziell entlasten: So sollen die Ansprüche der Fluggäste auf Unterbringung und Verpflegung in Fällen "außergewöhnlicher Umstände" regelmäßig auf drei Nächte begrenzt werden. Dass die jetzige Regelung - unbegrenzte Betreuung der Fluggäste - die Fluggesellschaften an den Rand des finanziellen Ruins bringen kann, zeigte sich im Jahr 2010, als der Ausbruch eines isländischen Vulkans den Flugverkehr in weiten Teilen Europas über mehrere Tage lahmgelegte.

Beschwerdeverfahren
Schließlich will man den Fluggästen die Durchsetzung ihrer Rechte aus der Verordnung erleichtern: Fluggesellschaften müssen laut dem Kommissions-Vorschlag ein klares Beschwerdeverfahren einrichten und die Beschwerden in vorgegebener Zeit - Eingangsbestätigung nach einer Woche und Beantwortung nach zwei Monaten - bearbeiten. Wird auf diesem Weg keine Lösung gefunden, können sich die betroffenen Fluggäste an eine außergerichtliche Beschwerdestelle wenden. Hier ist der deutsche Gesetzgeber bereits tätig geworden: Am 1. März 2013 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem ein Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr geschaffen werden soll.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560

http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



(Artikel-Titel: )

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht RechtsPortal-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: RechtsPortal-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"EU will Rechte von Fluggästen stärken" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Kritik an russischen Streitkräften: 15 Jahre Haft

Kritik an russischen Streitkräften: 15 Jahre Haft
Ukraine: Internationaler Strafgerichtshof forscht z ...

Ukraine: Internationaler Strafgerichtshof forscht z ...
Internationaler Gerichtshof hört Ukraine über mögli ...

Internationaler Gerichtshof hört Ukraine über mögli ...

Alle Web-Video-Links bei RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

Amtsgericht-Charlottenburg-Berlin-130222- ...

Amtsgericht-Merseburg-Sachsen-Anhalt-1308 ...

Amtsgericht-Pankow-Weissensee-Berlin-1206 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von RechtsPortal-247.de: RechtsPortal-247.de Foto - Galerie

Diese News bei RechtsPortal-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Geplante Änderungen im Markenrecht 2019 (PR-Gateway, 30.11.2018)
Geplante Änderungen im Markenrecht 2019

Im deutschen Markenrecht wird es 2019 voraussichtlich einige Änderungen geben. Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) soll am 14. Januar 2019 in Kraft treten.

Innerhalb der Europäischen Union ist das Markenrecht nicht einheitlich geregelt. Es existiert ein Nebeneinanders von nationalen Marken und Unionsmarken. Daher soll das Markenrecht in der EU weiter harmonisiert und die Rechte der Markeninhaber gestärkt werden. Dazu sind bereits di ...

 Anders und teurer, als verspochen: Die Pkw-Maut (PR-Gateway, 03.12.2016)
Stellungnahme des Fuhrparkverbandes zum Verhandlungserfolg von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Mannheim, im Dezember 2016. Nun ist es also geschafft: Die Pkw-Maut ist ausverhandelt und kann 2018 kommen. Einer der größten Erfolge für Alexander Dobrindt, auch wenn es letztendlich ziemlich anders kam, als deutschen Fahrzeugführern versprochen wurde. Gemäß der Vorgaben der EU werden ausländische Fahrer deutlich geringer belastet als ursprünglich geplant. Und auch die Eins zu ...

 Pkw-Maut: Fahrzeughalter sollen doch zahlen (PR-Gateway, 05.11.2016)
Wahlversprechen: Kompromiss kippt Steuerentlastung deutscher Autofahrer / EU will auf angekündigte Klage angeblich verzichten / Bürokratiemonster im Anflug? /

Verkehrsminister Alexander Dobrindt freut sich über einen angeblichen Kompromiss mit der EU. Nachdem einige - öffentlich noch nicht konkretisierte - Zugeständnisse besprochen worden seien. Zu hören war aber, dass es erheblich günstigere Kurzzeit-Vignetten geben soll und die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge zum bestimmenden Faktor ...

 Empörung in der EU über Ankaras Gegenputsch: Aber keiner wird am Flüchtlingsdeal rütteln - erst recht niemand wird die Position der Türkei an der Südostflanke der NATO in Frage stellen! (RechtsPortal-24-7, 19.07.2016)
Zur Empörung in der EU über Ankaras Gegenputsch:

Berlin (ots) - Freunde macht sich Recep Tayyip Erdogan gerade nicht in der EU.

Namentlich Konservative ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und kramen ihre Vorbehalte gegen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei heraus. Recht haben sie alle.

Damit jedenfalls, dass Ankara den Ruf der Gemeinschaft erfolgreicher ramponieren würde als alle Brexit-Freunde zusammen.

Und Erdogans Gedankenspiele zu ...

 EU sagt Steuerhinterziehung den Kampf an - Rechtzeitige Selbstanzeige (PR-Gateway, 29.06.2016)
EU sagt Steuerhinterziehung den Kampf an - Rechtzeitige Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Die EU will die Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfen. Bis 2017 soll eine schwarze Liste von Steueroasen erstellt werden. Steuersünder haben noch die Möglichkeit zur  BREXIT und Yachten - Was nun? (PR-Gateway, 26.06.2016)
Ein Seefahrervolk verabschiedet sich aus der EU

Das Meer und die Schiffe: Liberalität, Selbständigkeit, Eigensinn, Risikobereitschaft und Kaltblütigkeit. Werte eines Seefahrervolkes, dessen Seele das Establishment der EU verschätzt hat. Nun ist er da, der Austritt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit angeblich keiner wirklich in Erwägung gezogen hat.

Auch wenn rechtlich noch kein Scheidungsantrag gestellt ist, lässt sich für den Markt und das Volk der Yachten und Superyachten, die ...

 BREXIT für Privatinsolvenz in England folgenlos (PR-Gateway, 22.06.2016)
Entschuldung in England in nur 12 Monaten damit unverändert attraktiv-Übergangsfristen bis 2019 garantiert

BREXIT für Privatinsolvenz in England folgenlos.

Übergangsfristen bis 2019 garantiert

Entschuldung in England in nur 12 Monaten damit unverändert attraktiv

Die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz in England in nur 12 Monaten legal und gerichtsfest in England zu durchlaufen,- anstelle in Deutschland oder Österreich-, war aktuell gefährdet, da es Befürchtungen g ...

 Institut für Menschenrechte: Die EU-Türkei-Vereinbarung ist menschen- und flüchtlingsrechtlich nicht haltbar - die Glaubwürdigkeit der EU wird verspielt! (RechtsPortal-24-7, 20.06.2016)
Zur EU-Türkei-Vereinbarung:

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni eine Stellungnahme, die die Umsetzung der EU-Türkei Vereinbarung menschenrechtlich bewertet. Dazu erklärt das Institut:

"Die EU-Türkei-Vereinbarung sieht vor, dass alle Menschen, die in der EU Schutz suchen und auf den griechischen Inseln erstmals das Territorium der EU betreten, wieder in die Türkei abgeschoben werden.
 
Lkw-Kartell: Herstellern droht Rekordstrafe (PR-Gateway, 06.06.2016)
Lkw-Kartell: Herstellern droht Rekordstrafe

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

Verschiedene Lkw-Bauer müssen mit einer Kartellstrafe rechnen, die es in dieser Höhe in der EU wohl noch nicht gegeben hat. Ihnen werden u.a. Preisabsprachen vorgeworfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart füh ...

 IfKom: Beim EU-Datenschutzkompromiss überwiegen die Vorteile (connektar, 18.12.2015)
Die Einigung der EU-Gremien auf eine Datenschutzgrundverordnung ist zu begrüßen. Die neuen Regelungen haben Vor- und Nachteile.

Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßen die Einigung der Europäischen Institutionen auf einen hohen einheitlichen europäischen Datenschutzstandard. Das Zustimmungsrecht, das Informationsrecht, das Recht auf Datenlöschung sowie das Marktortprinzip sind wichtige Pfeiler eines wirksamen Datenschutzes. Da die geplante ...

Werbung bei RechtsPortal-247.de:






EU will Rechte von Fluggästen stärken

 
RechtsPortal 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

RechtsPortal 24/7 Video Tipp @ RechtsPortal-247.de

RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Recht-Infos
· Weitere News von RechtsPortal-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Recht-Infos:
Rechtsgutachten zu Verfassungs- und Vollzugsfragen einer Besteuerung von Vermögen / Kube: Vermögensteuer wäre rückwärtsgewandt, verfassungswidrig und freiheitsfeindlich!


RechtsPortal 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



RechtsPortal 24/7 Online Werbung

RechtsPortal 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2008 - 2024 by Rechtsportal 24/7!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen. / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Rechtsportal 24/7 - Infos, News & Tipps zum Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Domainrecht Eherecht Erbrecht Europarecht Familienrecht Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Geldwäscherecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Insolvenzrecht Internetrecht IT-Recht Kapitalmarktrecht Kaufrecht Markenrecht Medienrecht Medizinrecht Mietrecht Nachbarschaftsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Patentrecht Persönlichkeitsrecht Reiserecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Tierrecht Urheberrecht Verbraucherrecht Vergaberecht Verfassungsrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Vertriebsrecht Verwaltungsrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Zivilrecht