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Recht(s) - Seite - News ! AUTARK INVEST AG - Nachrangdarlehen kündigen und Schadensersatz bekommen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 04. Januar 2018 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Jetzt handeln und Zahlungen zurückerhalten

Nachrangdarlehen kündigen, Rechtsanwalt einschalten und Schadensersatz erhalten -

Beunruhigende Ungereimtheiten aus dem Geschäftsumfeld der AUTARK INVEST AG.

Alle Anleger, die der Autark Invest AG - damals Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH - aufgrund hoher Renditeversprechungen ein sog. Nachrangdarlehen (Kapitalanlage) gewährt haben und noch Ratenzahlungen leisten, sollten diese - nach einer Beratung mit einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - umgehend stoppen und abgebuchte Zahlungen soweit noch möglich bei ihrer Bank widerrufen. Anleger, die das Nachrangdarlehen in einer Summe gezahlt haben, sollten umgehend handeln und ihre Ansprüche im Wege des. sog. dinglichen Arrestes gerichtlich sichern oder Schadensersatz von ihrem Finanzberater fordern - zahlreiche Anleger waren hier bereits erfolgreich.

Große Sorge um die Zahlungsfähigkeit der AUTARK INVEST AG - ANLEGER BANGEN UM IHR GELD

Die "Stiftung Warentest" berichtet seit dem 12.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Group-AG-Anleger-sollten-Einzahlungen-stoppen-5121689-0/ negativ über die Autark Invest AG. Dort wurden die Anleger aufgefordert, die Überweisung der monatlichen Ratenzahlung umgehend zu stoppen, weil beispielsweise der Verbleib von Anlegergeldern in zweistelliger Millionenhöhe derzeit ungeklärt sei. Auch der Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hof bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Geldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe geführt werde. Teile des Anlegergeldes sollen für private Zwecke zweckentfremdet worden sein. Im Oktober 2016 seien eine Vielzahl von Objekten in Deutschland und Österreich mit über 150 Einsatzkräften durchsucht worden. Der Oberstaatsanwalt teilte weiter mit, dass mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sei, deren Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden könne.

Laut Stiftung Warentest sei der Geschäftsführer der Autark, Herr Stefan Kühn, bereits in der Vergangenheit mit "dubiosen Finanzgeschäften" aufgefallen. Wegen "unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern" saß er zehn Monate in Untersuchungshaft und musste eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßen.

Erschwerend kommt dazu, dass Herr Kühn im September 2009 vor dem fürstlichen Landgericht in Liechtenstein zwar einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 1,335 Millionen Euro eines Anlegers anerkannte, diesen aber nach Angaben der Stiftung Warentest bis heute nicht gezahlt hat.

Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark wird auch dadurch belegt, dass die Rückzahlung von durch Anleger fristgemäß gekündigten Darlehen - trotz der Zusage der Gesellschaft - bisher in zahlreichen Fällen ausgeblieben ist. In sieben der Zeitschrift Finanztest bekannten Fällen wurde trotz Kündigung zum Jahresende 2016 bis zum 9. Februar 2017 kein Geld zurückgezahlt. In weiteren 11 Fällen hat die Gesellschaft zwar die Kündigung bestätigt und die Rückzahlung des Anlegergeldes bis Ende März 2017 in Aussicht gestellt. Die Summen, die zurückgezahlt werden sollten, sind jedoch nicht nachvollziehbar. Als Beispiel schreibt die Gesellschaft einem Anleger, der bis zur Kündigung seines Darlehens einen Betrag von über 46.000 Euro eingezahlt hat, dass ihm nur rund 6.400 Euro zurückgezahlt werden sollen, was die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark nachhaltig verdeutlicht.

In einem Artikel vom 23.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Invest-Auch-in-Liechtenstein-wird-ermittelt-5127767-0/ berichtet die Stiftung Warentest weiter, dass auf Antrag der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Autark Invest AG beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verbrechen der Untreue und der Geldwäsche geführt werden.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Unternehmen, an denen die Autark Invest AG zumindest Anteile in erheblichem Maße besitzt, sich mittlerweile in der Insolvenz befinden (Autark Digital GmbH, Archea Anlagenbau GmbH, Archea Service GmbH, Archea Bioenergie GmbH, Archea Biogastechnologie GmbH).

Aufgrund dieser finanziellen und strafrechtlichen Entwicklung muss befürchtet werden, dass die spätere Rückzahlung der an die AUTARK INVEST AG gewährten Nachrangdarlehen mindestens hochgradig gefährdet erscheint, wovor auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/stiftung-warentest-warnt-vor-autark-gruppe-14629872.html warnt.

AUCH ANLAGEVERMITTLER / FINANZBERATER MÜSSEN HAFTEN

Bei dieser Form der Kapitalanlage besteht ein sog. Totalverlustrisiko. D.h., dass es zum Totalverlust der getätigten Investition kommen kann. Vermittler von Kapitalanlagen sind gesetzlich verpflichtet, im Laufe der Beratungsgespräche ungefragt auf dieses Totalverlustrisiko hinzuweisen, was jedoch in allen uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen ist. Dies führt zur Schadensersatzpflicht der Anlagevermittler. Diese haben die Anleger so zu stellen, wie sie stehen würden, hätten sie diese Kapitalanlage nicht abgeschlossen. In der Praxis heißt das, dass sie den Anlegern alle geleisteten Zahlungen (inkl. Agio) an die AUTARK INVEST AG vollständig zu ersetzen haben.

Zum Hintergrund:

Die Autark ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und agiert zudem als Beteiligungsgesellschaft. Das von den Anlegern an die Autark gewährte Nachrangdarlehen wurde im Rahmen der Vermögensverwaltung vor allem im FOREX-Markt (Devisenhandel) investiert. Als Beteiligungsgesellschaft ist die Autark überwiegend auf dem Gebiet der Unternehmensbeteiligungen (nicht börsennotierte mittelständische Unternehmen) tätig.

Diese Formen der Kapitalanlage bergen erhebliche finanzielle Risiken.

Zunächst stellt bereits die Grundform des Nachrangdarlehens für die Anleger einen grundsätzlichen Nachteil dar, da sie im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin/Darlehensnehmerin nur nachrangig befriedigt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. In der Praxis ist im Falle einer Insolvenz bereits zu diesem Zeitpunkt die Insolvenzmasse regelmäßig vollständig erschöpft mit der Folge, dass nicht mal mehr mit einer anteiligen Befriedigung gerechnet werden darf. Zudem können jegliche Anlagen in Devisen und der Handel damit jederzeit zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Die investierten finanziellen Mittel aus Beteiligungen an Unternehmen können z.B. aufgrund einer Insolvenz des betreffenden Unternehmens jederzeit verlustig gehen.

Zusammenfassend kann es daher zum Totalverlust der getätigten Investition kommen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte unterstützt die geschädigten Anleger kompetent durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bei der Kündigung der Nachrangdarlehen und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Autark sowie den Anlagevermittlern bzw. Finanzberatern.

Rechtsanwaltskanzlei

Ginter Schiering Rechtsanwälte

Otto-Krafft-Platz 24

59065 Hamm

T 02381 - 49 10 696

F 02381 - 49 10 694

info@gs-rechtsanwaelte.de

www.gs-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm
Verbraucherschutz und Anlegerschutz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
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59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
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Nachrangdarlehen kündigen, Rechtsanwalt einschalten und Schadensersatz erhalten -

Beunruhigende Ungereimtheiten aus dem Geschäftsumfeld der AUTARK INVEST AG.

Alle Anleger, die der Autark Invest AG - damals Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH - aufgrund hoher Renditeversprechungen ein sog. Nachrangdarlehen (Kapitalanlage) gewährt haben und noch Ratenzahlungen leisten, sollten diese - nach einer Beratung mit einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - umgehend stoppen und abgebuchte Zahlungen soweit noch möglich bei ihrer Bank widerrufen. Anleger, die das Nachrangdarlehen in einer Summe gezahlt haben, sollten umgehend handeln und ihre Ansprüche im Wege des. sog. dinglichen Arrestes gerichtlich sichern oder Schadensersatz von ihrem Finanzberater fordern - zahlreiche Anleger waren hier bereits erfolgreich.

Große Sorge um die Zahlungsfähigkeit der AUTARK INVEST AG - ANLEGER BANGEN UM IHR GELD

Die "Stiftung Warentest" berichtet seit dem 12.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Group-AG-Anleger-sollten-Einzahlungen-stoppen-5121689-0/ negativ über die Autark Invest AG. Dort wurden die Anleger aufgefordert, die Überweisung der monatlichen Ratenzahlung umgehend zu stoppen, weil beispielsweise der Verbleib von Anlegergeldern in zweistelliger Millionenhöhe derzeit ungeklärt sei. Auch der Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hof bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Geldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe geführt werde. Teile des Anlegergeldes sollen für private Zwecke zweckentfremdet worden sein. Im Oktober 2016 seien eine Vielzahl von Objekten in Deutschland und Österreich mit über 150 Einsatzkräften durchsucht worden. Der Oberstaatsanwalt teilte weiter mit, dass mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sei, deren Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden könne.

Laut Stiftung Warentest sei der Geschäftsführer der Autark, Herr Stefan Kühn, bereits in der Vergangenheit mit "dubiosen Finanzgeschäften" aufgefallen. Wegen "unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern" saß er zehn Monate in Untersuchungshaft und musste eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßen.

Erschwerend kommt dazu, dass Herr Kühn im September 2009 vor dem fürstlichen Landgericht in Liechtenstein zwar einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 1,335 Millionen Euro eines Anlegers anerkannte, diesen aber nach Angaben der Stiftung Warentest bis heute nicht gezahlt hat.

Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark wird auch dadurch belegt, dass die Rückzahlung von durch Anleger fristgemäß gekündigten Darlehen - trotz der Zusage der Gesellschaft - bisher in zahlreichen Fällen ausgeblieben ist. In sieben der Zeitschrift Finanztest bekannten Fällen wurde trotz Kündigung zum Jahresende 2016 bis zum 9. Februar 2017 kein Geld zurückgezahlt. In weiteren 11 Fällen hat die Gesellschaft zwar die Kündigung bestätigt und die Rückzahlung des Anlegergeldes bis Ende März 2017 in Aussicht gestellt. Die Summen, die zurückgezahlt werden sollten, sind jedoch nicht nachvollziehbar. Als Beispiel schreibt die Gesellschaft einem Anleger, der bis zur Kündigung seines Darlehens einen Betrag von über 46.000 Euro eingezahlt hat, dass ihm nur rund 6.400 Euro zurückgezahlt werden sollen, was die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark nachhaltig verdeutlicht.

In einem Artikel vom 23.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Invest-Auch-in-Liechtenstein-wird-ermittelt-5127767-0/ berichtet die Stiftung Warentest weiter, dass auf Antrag der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Autark Invest AG beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verbrechen der Untreue und der Geldwäsche geführt werden.

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Diese Formen der Kapitalanlage bergen erhebliche finanzielle Risiken.

Zunächst stellt bereits die Grundform des Nachrangdarlehens für die Anleger einen grundsätzlichen Nachteil dar, da sie im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin/Darlehensnehmerin nur nachrangig befriedigt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. In der Praxis ist im Falle einer Insolvenz bereits zu diesem Zeitpunkt die Insolvenzmasse regelmäßig vollständig erschöpft mit der Folge, dass nicht mal mehr mit einer anteiligen Befriedigung gerechnet werden darf. Zudem können jegliche Anlagen in Devisen und der Handel damit jederzeit zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Die investierten finanziellen Mittel aus Beteiligungen an Unternehmen können z.B. aufgrund einer Insolvenz des betreffenden Unternehmens jederzeit verlustig gehen.

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Vor etwas mehr als einem Jahr sorgte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung für großes Aufsehen und Medienecho. Im Urteil vom 14. Mai 2019 hatte der EuGH die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

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 meistro Geschäftsführer im Interview bei WELT Business Debate (meistro, 29.07.2019)
Mike Frank, Geschäftsführer der meistro ENERGIE GmbH, im Interview mit Ralph Szepanski: Dieses ist Teil einer Advertorial Reihe von WELT Online rund um das Thema Energie. Hierfür wurden fünf Energieunternehmen aus Deutschland ausgewählt, die als Experten auf diesem Gebiet gelten. Darunter auch der Ingolstädter Energiedienstleister meistro ENERGIE GmbH. Zum Start der Sendung verteilt meistro heute passend 100 Ausgaben von DIE WELT im Heimatmarkt an Ingolstädter Unternehmer. Immer mehr Unterneh ...

 Der DNR begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) über Einsichtsrechte in Herstellerstudien zur Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat: Es ist Zeit für den Glyphosat-Au (RechtsPortal-24-7, 10.03.2019)
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Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) über Einsichtsrechte in Herstellerstudien zur Risikobewertung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat kommentiert Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

"Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: Gemeinwohlinteressen ha ...

 Geschädigte Autark-Anleger erhalten ein Angebot von Rahl GbmH (PR-Gateway, 30.11.2018)
Neue Wendung im Fall der Autark Invest AG

Die Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH macht geschädigten Kapitalanlegern das schon vor Monaten angekündigte Angebot.

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 Kein Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft für Aufkauf von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG (PR-Gateway, 08.08.2018)
Angekündigtes Angebot bleibt bisher aus

Wir hatten bereits Ende April 2018 berichtet, dass alle unsere Mandanten von der Geschäftsführerin Adele Raschke von der Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH persönlich angeschrieben worden sind und diese die Forderungen gegen die Autark Invest AG aufkaufen wollte. Die Betroffenen sollten ein vorgefertigtes Schreiben unterzeichnen und an die Fa. Rahl zurücksenden. Es war schon damals fraglich, warum ein Unternehmen, welches bis dato u.a. auf Her ...

 Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH will Forderungen gegen die Autark Invest AG aufkaufen (PR-Gateway, 30.04.2018)
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Autark Invest AG - Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH

Neue Entwicklungen im Fall der Autark Invest AG

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 AUTARK - Nachrangdarlehen - Kündigung und Schadensersatz (PR-Gateway, 30.03.2018)
Auch Finanzberater müssen haften

Die Lage bei der AUTARK Group AG (bzw. AUTARK Invest AG oder früher AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH) spitzt sich weiter zu. Zahlreiche der ca. 3.600 Anleger haben bereits die Reißleine gezogen und die Nachrangdarlehen gekündigt. Die von der Autark versprochene Rückzahlung der Kapitals zuerst zu Mitte 2017, dann zum Ende des Jahres 2017, blieb in allen uns bekannten Fällen aus. Auf weitere Anschreiben zeigt die Autark bisher keinerlei Reaktion. Vielme ...

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Nachrangdarlehen kündigen, Rechtsanwalt einschalten und Schadensersatz erhalten -

Beunruhigende Ungereimtheiten aus dem Geschäftsumfeld der AUTARK INVEST AG.

Alle Anleger, die der Autark Invest AG - damals Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH - aufgrund hoher Renditeversprechungen ein sog. Nachrangdarlehen (Kapitalanlage) gewährt haben und noch Ratenzahlungen leisten, sollten diese - nach einer Beratung mit einem Fachanwalt für Ban ...

 Stefan Kühn, AUTARK-Gruppe: 'Wir glauben an die Zukunft Europas!' (connektar, 19.10.2017)
Immer wieder wird davon gesprochen, dass das europäische Projekt gescheitert sei. Für Stefan Kühn, AUTARK-Gruppe, ist das nicht die Realität. Europa ist als Wirtschaftsstandort ein sicherer Hafen.

Extremistische Tendenzen von links und rechts, Grenzschließungen, EU-Austrittsdiskussionen, ein schwankender Euro, zurückgehende Solidarität zwischen den europäischen Staaten: Man kann das Gefühl bekommen, dass Europa und der europäische Gedanke nicht mehr so funktionieren wie in der Vergangenhei ...

 Bei der Finanzierung von Bauträgern wächst die Rendite in den Himmel (connektar, 11.10.2017)
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Wer in Immobilien investieren will, ist gut beraten, sich an einer Immobilienfirma zu beteiligen ...

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